Über 30 Jahre Erfahrung
100+ gewonnene Fälle
Persönlich vor Ort
In Bochum & Umgebung
Spezialisiert auf
Immobilien- und WEG-Recht
Ich prüfe Beschlüsse der Eigentümerversammlung, vertrete Sie bei Anfechtungsklagen und setze Ihre Rechte gegenüber Verwaltung und Miteigentümern durch – wenn nötig auch vor Gericht.
Beratung anfragen
Ich prüfe Hausgeldabrechnungen und Wirtschaftspläne auf Fehler und mache zu Unrecht gezahlte Beträge für Sie geltend.
Beratung anfragen
Ich berate bei Grundbuchfragen, Wegerechten, Dienstbarkeiten und Grenzstreitigkeiten und vertrete Ihre Interessen außergerichtlich oder vor Gericht.
Beratung anfragen
Seit 1993
Über 30 Jahre Erfahrung
Doppelqualifikation
Anwalt & WEG-Verwalter
Bochum
Persönliche Beratung vor Ort
DAV-Mitglied
Deutscher Anwaltverein
Seit 1993 berate und vertrete ich Wohnungseigentümer und Immobilieneigentümer in Bochum und Umgebung. Mein Schwerpunkt liegt auf dem Wohnungseigentumsrecht, dem Immobilienrecht und dem Grundstücksrecht.
Was mich von anderen Anwälten unterscheidet: Ich bin nicht nur Rechtsanwalt, sondern auch zertifizierter WEG-Verwalter (gem. §§ 26a WEG, 7 ZertVerwV) mit Gewerbeerlaubnis nach § 34c GewO. Ich kenne die Probleme einer Eigentümergemeinschaft aus beiden Perspektiven – und finde deshalb schneller die richtige Lösung für Sie.
„Ich kenne die Verwaltungspraxis von innen und weiß, wo die typischen Fehler und Konflikte entstehen. Diese Erfahrung kommt Ihnen als Mandant direkt zugute.“
Die Hausverwaltung handelt gegen Ihre Interessen.
Abrechnungen sind fehlerhaft, Instandhaltungen werden verschleppt, Ihre Einwände ignoriert. Sie haben das Gefühl, dass Ihr Geld falsch eingesetzt wird – wissen aber nicht, wie Sie sich wehren können.
Beschlüsse der Eigentümerversammlung benachteiligen Sie.
Eine Sonderumlage wurde beschlossen, die Sie für unrechtmäßig halten. Oder die Mehrheit überstimmt Sie bei wichtigen Entscheidungen. Die Frist zur Anfechtung läuft – und Sie brauchen schnell Klarheit.
Ihr Immobiliengeschäft birgt versteckte Risiken.
Der Kaufvertrag enthält Klauseln, die Sie nicht einschätzen können. Die Teilungserklärung ist unklar. Oder nach dem Kauf tauchen Mängel auf, die der Verkäufer verschwiegen hat.
Streit um Ihr Grundstück oder mit dem Nachbarn.
Grundbuchfragen, Wegerechte oder Grenzstreitigkeiten belasten Sie. Ihr Eigentum ist bedroht – und Sie brauchen jemanden, der Ihre Rechte kennt und durchsetzt.

01
Kontakt aufnehmen
Rufen Sie an oder schildern Sie Ihren Fall über das Kontaktformular. Kurz und formlos – ich brauche nur die wichtigsten Eckdaten.
02
Ersteinschätzung erhalten
Ich prüfe Ihren Fall persönlich und gebe Ihnen eine erste Einschätzung: Wie ist Ihre Rechtslage? Welche Optionen haben Sie?
03
Lösung umsetzen
Wir besprechen die beste Strategie – ob außergerichtliche Einigung oder gerichtliche Durchsetzung. Sie entscheiden, ich handle.
Das sagen Mandanten über meine Arbeit
4,0 /5,0
Häufige Fragen von Eigentümern
Hier finde Sie Antworten auf die häufigsten Fragen
rund um WEG-Recht, Immobilienkauf und Eigentümerrechte.
Wie kann ich einen Beschluss der Eigentümerversammlung anfechten?
Ein WEG-Beschluss kann angefochten werden, wenn er gegen das Gesetz, die Teilungserklärung oder die Grundsätze ordnungsgemäßer Verwaltung verstößt. Die Anfechtungsklage muss innerhalb eines Monats nach der Beschlussfassung beim zuständigen Amtsgericht eingereicht werden. Diese Frist ist streng – wird sie versäumt, wird auch ein rechtswidriger Beschluss bestandskräftig. Als Ihr Anwalt prüfe ich den Beschluss, bewerte die Erfolgsaussichten und reiche die Klage fristgerecht ein. Schildern Sie mir Ihren Fall, damit wir keine Zeit verlieren.
Was kann ich tun, wenn die WEG-Verwaltung schlecht arbeitet?
Als Wohnungseigentümer haben Sie das Recht, eine ordnungsgemäße Verwaltung einzufordern. Wenn Ihre Hausverwaltung Abrechnungen fehlerhaft erstellt, Instandhaltungen nicht durchführt oder Beschlüsse nicht umsetzt, können Sie die Verwaltung abmahnen oder auf der Eigentümerversammlung die Abberufung beantragen. In schwerwiegenden Fällen kann auch eine gerichtliche Abberufung beantragt werden. Als Rechtsanwalt und zertifizierter WEG-Verwalter kenne ich die typischen Fehler der Verwaltung und weiß, wie Sie Ihre Rechte effektiv durchsetzen.
Sollte ich den Kaufvertrag für eine Immobilie anwaltlich prüfen lassen?
Unbedingt. Ein Immobilienkaufvertrag enthält zahlreiche Klauseln zu Haftungsausschlüssen, Gewährleistung, Übergang von Lasten und Nutzungen, die für Laien oft schwer verständlich sind. Eine anwaltliche Prüfung vor dem Notartermin schützt Sie vor versteckten Risiken und stellt sicher, dass Ihre Interessen angemessen berücksichtigt werden. Die Kosten der Prüfung stehen in keinem Verhältnis zum finanziellen Risiko eines ungünstigen Vertrags. Ich prüfe Ihren Kaufvertrag und erkläre Ihnen verständlich, worauf Sie achten müssen.
Was kostet ein Anwalt für WEG-Recht?
Die Kosten richten sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) und hängen vom Streitwert und dem Umfang der Tätigkeit ab. Bei einer Beschlussanfechtung beispielsweise richtet sich der Streitwert nach dem wirtschaftlichen Interesse am angegriffenen Beschluss. In vielen Fällen übernimmt eine Rechtsschutzversicherung die Kosten ganz oder teilweise. Ich informiere Sie bereits im Erstgespräch transparent über die voraussichtlichen Kosten, damit Sie eine fundierte Entscheidung treffen können. Versteckte Kosten gibt es bei mir nicht.
Brauche ich einen Fachanwalt für Wohnungseigentumsrecht?
Ein Fachanwaltstitel ist ein Qualitätsmerkmal, aber nicht das einzige. Entscheidend ist die praktische Erfahrung. Ich betreue seit über 30 Jahren Wohnungseigentümer in Bochum und bin zusätzlich zertifizierter WEG-Verwalter. Diese Doppelqualifikation gibt mir einen Einblick, den rein anwaltliche Beratung nicht bieten kann: Ich kenne die Verwaltungspraxis von innen und weiß, wo die typischen Fehler und Konflikte entstehen. Diese Erfahrung kommt Ihnen als Mandant direkt zugute.
Was ist der Unterschied zwischen Hausgeld und Nebenkosten?
Hausgeld zahlen Wohnungseigentümer an die WEG-Verwaltung zur Deckung der laufenden Kosten der Gemeinschaft – dazu gehören Betriebskosten, Instandhaltungsrücklage und Verwaltungskosten. Nebenkosten betreffen dagegen das Verhältnis zwischen Vermieter und Mieter. Wenn Sie als Eigentümer Ihre Wohnung vermieten, können Sie einen Teil des Hausgeldes als Nebenkosten auf den Mieter umlegen. Ich berate Sie sowohl bei Streitigkeiten über die Hausgeldabrechnung als auch bei der korrekten Nebenkostenumlage.



